Gesetze / Feinoptikerausbildungsverordnung

FeinOAusbV 2024

§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Herstellen von planoptischen Bauteilen“ und
2.
„Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“.
§ 7 § 9