Gesetze / Feinoptikerausbildungsverordnung
FeinOAusbV 2024§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellen von planoptischen Bauteilen“ und
2.
„Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“.